Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 2017

Datenschutz und Haftungshinweis

Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 2017


Ferienwohnungen "Haus Alina", Deichhausener Str.14, 25761 Büsum

§1 Abschluss des Beherbergungsvertrages

Der Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


§2 Leistungen, Preise und Bezahlung

Die vom Vermieter geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen wie Kinderbetten, Kurabgaben und Reiserücktrittversicherung sind nicht im Preis enthalten. Die Zahlung des Mietzinses hat bis 10 Tagen vor Anreise durch Überweisung auf das angegebene Konto oder spätestens am Anreisetag in bar zu erfolgen.


§3 Rücktritt

Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig ,für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Vermieter muss jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung von Ferienwohnungen mit 20% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für Reiseabbrüche.
Buchen ohne Risiko…
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen. Wenn eine Reise aus wichtigen Gründen, bspw. Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, dann schützt die Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Folgen.
Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2.Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, bspw. falls:
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder Zwecks, gebucht werden.
3.Der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Quartiers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Quartiers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.


§4 Nichbereitstellen der Beherbergungsleistung

Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Vermieters, dem Gast gegenüber.


§5 Mängel der Beherbergungsleistung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über die bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel umgehend anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird dieser Abhilfe nicht nachgekommen bzw. keine Alternativ-Unterkunft angeboten, so ist ein Rücktritt des Gastes zulässig.


§6 Obliegenheiten des Gastes

Der Gast hat das Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden die durch Ihn oder Mitreisende verursacht wurden sofort zu melden und gegebenenfalls für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortiger Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.
Die Mitnahme von Haustieren gleich welcher Art ist nicht gestattet.
Das Objekt ist bei de Abreise „besenrein“ mit abgewaschenen Geschirr(kein laufender Geschirrspüler) und entsorgtem Müll zu verlassen. Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis spätestens 10 Uhr abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel angefertigt.


§7 An und Abreise

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag frühestens um 15 Uhr und endet am Abreisetag spätestens um 10 Uhr soweit nichts anderes vereinbart wurde.


§8 Preise und Objektangaben

Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien sind unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die, in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Bei der auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse sind Irrtümer nicht ausgeschlossen.


§9 Gerichtstand

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters; das Amtsgericht Meldorf .Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermieters der Sitz des Vermieters vereinbart.


§10 Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.