Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 2017
Ferienwohnungen "Haus Alina", Deichhausener Str.14, 25761 Büsum
§1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
Der Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande. Im Interesse der Vertragsparteien sollte
die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden
Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
§2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Vermieter geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich
aus dem Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind
Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Zusatzleistungen wie Kinderbetten, Kurabgaben und
Reiserücktrittversicherung sind nicht im Preis enthalten. Die Zahlung
des Mietzinses hat bis 10 Tagen vor Anreise durch Überweisung auf das
angegebene Konto oder spätestens am Anreisetag in bar zu erfolgen.
§3 Rücktritt
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig ,für welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier
Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist
ausgeschlossen.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom
Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Vermieter muss jedoch ersparte
Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise
wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung von
Ferienwohnungen mit 20% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben
eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und
muss sich das Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, das ein geringerer Schaden
entstanden ist. Die Rücktrittserklärung ist an den Vermieter zu richten
und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Gleiches gilt
für Reiseabbrüche.
Buchen ohne Risiko…
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen.
Wenn eine Reise aus wichtigen Gründen, bspw. Krankheit oder Unfall nicht
angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, dann schützt die
Reiserücktrittsversicherung vor finanziellen Folgen.
Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum
ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2.Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, bspw. falls:
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Gastes oder Zwecks, gebucht werden.
3.Der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme des Quartiers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Quartiers in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich
des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.
§4 Nichbereitstellen der Beherbergungsleistung
Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Vermieters, dem Gast gegenüber.
§5 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen
Mangel auf, der über die bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast
dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel umgehend anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Wird dieser Abhilfe nicht nachgekommen bzw.
keine Alternativ-Unterkunft angeboten, so ist ein Rücktritt des Gastes
zulässig.
§6 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden die
durch Ihn oder Mitreisende verursacht wurden sofort zu melden und
gegebenenfalls für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder
Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu
halten.
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl darf nicht ohne
Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortiger
Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.
Die Mitnahme von Haustieren gleich welcher Art ist nicht gestattet.
Das Objekt ist bei de Abreise „besenrein“ mit abgewaschenen
Geschirr(kein laufender Geschirrspüler) und entsorgtem Müll zu
verlassen.
Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten
Schlüssel vollzählig bis spätestens 10 Uhr abzugeben. Bei Verlust der
Schlüssel werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel angefertigt.
§7 An und Abreise
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag frühestens um 15 Uhr und
endet am Abreisetag spätestens um 10 Uhr soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
§8 Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien sind
unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die, in der
Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Bei der auf der Webseite und in
anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse sind Irrtümer nicht
ausgeschlossen.
§9 Gerichtstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist
ausschließlich der Sitz des Vermieters; das Amtsgericht Meldorf .Für
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermieters
der Sitz des Vermieters vereinbart.
§10 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.